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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen:

1. Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wesentliche Bestandteile eines jeden Auftrages.

2. Lieferbedingungen

Transportschwierigkeiten, technische Störungen im Betrieb oder in den Betrieben unserer Lieferanten berechtigen uns die Lieferzeit zu verlagern, ohne das der Auftraggeber hieraus Ansprüche ableiten kann.

Bei Lieferverzögerungen, die durch den Käufer oder durch dritte Personen verursacht werden, müssen die von der Firma gelieferten Materialien zur Gänze bezahlt werden und die Zahlungsbedingungen genau wie vereinbart eingehalten werden.

Die Lieferfristen sind falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart werden freibleibend.

Im Falle einer vereinbarten Abänderung des Auftrages ist die Lieferfirma berechtigt den Liefertermin neu zu bemessen.

Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewicht usw. sind als annähernde Angaben zu betrachten.

Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges wird nicht gewährt.

Auch wenn die Ware an den vereinbarten Bestimmungsort verkauft wurde geht das Transportrisiko zu Lasten des Empfängers, es sei denn dass das Verschulden grob fahrlässig der Lieferfirma zuzumessen ist. Ab Übernahme des Kaufgegenstandes trägt der Käufer das volle Risiko und die Verantwortung hierfür, weshalb die Verkaufsfirma von jeder weiteren Verantwortung entlastet bleibt.

3. Preis

Preiserhöhungen wegen Steigerung der Gestehungskosten (Fabrikpreise, Devisenkurs, Frachttarife, Zoll, Importmaßnahmen usw.) zwischen Bestellung und Lieferung werden fakturiert und gelten als vereinbart.

4. Zahlungsbedingungen

Wenn vereinbarte Zahlungstermine überschritten werden, ist die Firma berechtigt, Tratte mit Fälligkeit bei Sicht auszustellen.

Alle Verkaufsgegenstände bleiben gemäß Art. 1523 und 2762 des B.G.B. bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Käufers Eigentum der Verkaufsfirma. Solange der Eigentumsvorbehalt versteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes, ohne schriftliche Zustimmung der Verkaufsfirma unzulässig, widrigenfalls auch der gestundete, noch offenstehende Kaufpreis sofort fällig wird.

Sofern von dritter Seite auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände gegriffen werden sollte, hat der Käufer hiervon die Lieferfirma sofort mit eingeschriebenen Brief zu verständigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung haftet der Käufer für jeden daraus entstandenen Schaden.

Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

5. Reklamationen

Reklamationen jeder Art müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich uns gegenüber unter genauer Angabe der einzelnen Mängel erfolgen. Berechtigte Beanstandungen etwaiger Mängel werden nach vorheriger Prüfung behoben oder es wird Ersatz nach unserer Wahl geliefert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Schiedsgerichtsklausel

Die Vertragspartner vereinbaren, dass sie alle Rechtsstreitigkeiten, mit Ausnahme der gerichtlichen Mahnverfahren, die aus dem gegenständlichen Vertrag entstehen können, im schiedsrichterlichen Verfahren entscheiden lassen.

Das Schiedsgericht besteht aus drei Personen, wobei jede Vertragspartei einen Schiedsrichter ernennt, der 3. Schiedsrichter wird einvernehmlich von den zwei Vertragsparteien namhaft gemachten Schiedsrichtern bestellt. Kommt über die Bestellung des dritten Schiedsrichters keine Einigung zustande, so wird der Präsident des Landesgerichtes Bozen ernannt die Bestellung vorzunehmen. Für das schiedsrichterliche Verfahren finden die einschlägigen Bestimmungen des ZPO Anwendung.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort der Rechnungsausstellung.

8. Allgemeines

Mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

9. Auseinandersetzung

Der Unterfertigte erklärt für sich und als gesetzlicher Vertreter seiner Betriebe die obenangeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen im besonderen die Punkte 1, 2, 3, 4, sowie 5, 6, 7, 8 gelesen und verstanden und genehmigt zu haben, gemäß den Bestimmungen der Art. 1341 und 1342 des italienischen BGB.

10. Datenschutz

Im Sinne der Bestimmungen über den Datenschutz (G. 196/2003) informieren wir Sie, dass Ihre Daten für den Zweck der Durchführung des Auftrages und um den steuerlichen Bestimmungen zu entsprechen in EDV Archiven gespeichert werden. Sie können jederzeit Abänderungen, Löschungen oder Informationen diesbezüglich beantragen.